Mehr WIR beginnt mit DIR Mehr WIR beginnt mit DIR

Mehr WIR beginnt mit DIR

Das compassio Prämienprogramm

Bring Menschen mit, die zu uns passen.

Gute Menschen bringen gute Menschen mit.

Du kennst jemanden, der gut zu compassio passen könnte?
Dann bring uns gern miteinander in Kontakt.

Ein kurzer Hinweis genügt.
Alles Weitere läuft über den regulären Bewerbungsprozess in der jeweiligen Einrichtung.

Für dich entsteht keine Verpflichtung.
Ob es passt, entscheidet sich im Gespräch vor Ort.

Wenn dein Hinweis unser #teamcompassio verstärkt, sagen wir Danke – auch mit einer Prämie.

Weitere Infos zum Prämienprogramm

Deine Prämienmöglichkeiten

Für erfolgreich gewonnene neue Kolleginnen und Kollegen erhältst du:

  • 5.000 € für eine Pflegefachkraft (PFK, QN4) in Vollzeit
  • 3.000 € für eine Pflegekraft mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (QN3) in Vollzeit
  • 1.000 € für einen Azubi in der Pflege

Teilzeit wird bei der Prämie anteilig berücksichtigt. Pro Kalenderjahr werden maximal drei erfolgreiche Anwerbungen honoriert. Die Regelung gilt auch für den Springerpool.

So erfolgt die Auszahlung

Die Prämie wird dir in zwei Schritten ausgezahlt: 20 % erhältst du nach dem zweiten Beschäftigungsmonat des geworbenen Mitarbeiters, die restlichen 80 % nach dem zwölften Beschäftigungsmonat, sofern das Arbeitsverhältnis bis dahin ungekündigt besteht. Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Auszahlung anteilig.

Wer ist prämienberechtigt?

Einen Hinweis darfst du geben, wenn du bei compassio oder compaserv sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, nicht zur Overhead-Zentrale gehörst und dich zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest. Als Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung kannst du jedoch nicht an der Anwerbung für deine eigene Einrichtung teilnehmen.

Für wen gilt die Prämie?

Die Prämie gilt für neu gewonnene Pflegefachkräfte (QN4), Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (QN3) sowie Auszubildende in der Pflege. Für geringfügig Beschäftigte wird keine Prämie gezahlt.

Was gilt bei Rückkehrenden?

Für ehemalige Mitarbeitende gilt: Beträgt die Unterbrechung weniger als sechs Monate, erhältst du 50 % der Prämie; bei einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten bekommst du 75 % der Prämie.

Darf ich Familienangehörige benennen?

Familienangehörige darfst du grundsätzlich nicht benennen. Eine Ausnahme ist nur mit vorheriger Zustimmung der Regionalleitung und HR möglich.

Bis wann muss ich die Prämie beantragen?

Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss
der neu gewonnenen Person gestellt werden.

Wo beantrage ich die Prämie?

Den Antrag stellst du über das Formular „Bestätigung Werbeprämie“ in roxtra: Du füllst es aus, lädst es in deine Akte hoch und anschließend wird es von HR geprüft und freigegeben. Wenn du eine verwandte Person – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad – wirbst, muss zusätzlich die Regionalleitung mitunterzeichnen; der Anspruch auf die Teilprämien entsteht jeweils nach dem entsprechenden Beschäftigungsmonat, also im 3. und 13. Monat der geworbenen Person.

Compassio / QMH Stationär / 03 ZF Operation / 02 Human Ressource / 02 Personalmanagement / 02 Einrichtungsleitung / 05 Personalvergütung / 04 Prämien

Wer entscheidet über die Auszahlung?

Über die Auszahlung entscheiden Einrichtungsleitung und Regionalleitung auf Basis der fachlichen Prüfung; HR übernimmt anschließend die formale Prüfung sowie die Abwicklung.

Warum wir das machen

Gute Pflege lebt von guten Menschen.
Viele unserer stärksten Teammitglieder sind durch persönliche Kontakte zu uns gekommen.

Wenn du jemanden kennst, der zu compassio passen könnte,
hilfst du uns, unser Team weiter zu stärken.

Und dafür sagen wir Danke.