Eine Werkstudententätigkeit kann innerhalb der Regelarbeitszeit und entsprechend der jeweiligen Studienordnung maximal drei Fachsemester darüber ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass Du noch offene Prüfungsleistungen vorweisen kannst. Die Arbeitszeit beträgt zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche.
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